Ab Januar 2023 müssen Arbeitgeber die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ihrer Mitarbeiter elektronisch abrufen. (Telematik, Internet)
Der Beitrag Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Arbeitgeber rufen Krankschreibung ab 2023 elektronisch ab erschien zuerst auf Rene Telemann.
Der Beitrag Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Arbeitgeber rufen Krankschreibung ab 2023 elektronisch ab erschien zuerst auf Telemann Solutions CTP.